Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der CIS bio GmbH

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, insbesondere für Kauf- und Lieferverträge. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote und Produktübersichten sind freibleibend. Die Bestellung der Produkte durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot an uns. Sofern sich aus der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb 1 Woche anzunehmen.
2.2 Die Annahme des Vertragsangebotes erklären wir durch unsere Auftragsbestätigung, die wir dem Kunden auch per Telefax oder in elektronischer Form übermitteln können. Wir können die Annahme auch durch Versendung der Produkte erklären.
3. Liefertermine
3.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Es gilt das auf unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferdatum.
3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Sollte die Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Zahlung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige eigene Belieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware auf Kosten des Kunden an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen, und werden von diesem Recht im pflichtgemäßen Ermessen Gebrauch machen.
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf gemäß Ziffer 4.1 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Kosten für gefahrgerechte Lagerung und Entsorgung) zu verlangen.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Die Preise in unseren Preislisten verstehen sich als Preise ab Lager und zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Beim Versendungskauf gemäß Ziffer 4.1 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
5.3 Der Kaufpreis ist fällig und ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 1 % Skonto. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist Eingang bei uns.
5.4 Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
5.5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten ist.
5.6 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Entzug notwendiger behördlicher Genehmigungen), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet werden, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren bevorstehen oder erfolgen.
6.3 Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten und/oder zu verabreichen.
7. Wareneingangsprüfung und Gewährleistung
7.1 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er die gelieferte Ware einer Wareneingangsprüfung nach den folgenden Bestimmungen unterzogen hat.
7.2 Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Produkte ist eine Prüfung unverzüglich nach Wareneingang durch den Kunden nach Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, eine solche Prüfung unverzüglich nach Wareneingang durchzuführen.
7.3 Die nach gewissenhafter Prüfung ersichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche. Zeigt sich später ein Mangel, der durch eine gewissenhafte Prüfung nicht bei Wareneingang zu erkennen war, hat der Kunde uns unverzüglich nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.4 Ist die gelieferte Ware mangelhaft leisten wir Gewähr durch Ersatzlieferung. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Mangelhaftigkeit der Ersatzlieferung nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und sind im übrigen ausgeschlossen.
8. Sonstige Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 2 gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eventueller Ansprüche aus dem Arzneimittelgesetz, §§ 84 ff AMG.
9. Anforderungen an unsere Kunden
9.1 Wir beliefern nur Kunden mit den für den Besitz und den Umgang von uns gelieferter Ware erforderlichen behördlichen und sonstigen Erlaubnissen, Genehmigungen und Zulassungen.
9.2 Der Kunde garantiert, Inhaber der für den Besitz, den Umgang und die Abgabe der von CIS bio gelieferten Waren erforderlichen behördlichen und sonstigen Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Zulassungen zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, alle derartigen behördlichen Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Zulassungen zu jedem Zeitpunkt der Bestellungen, Vertragsabschlüsse und/oder Handhabung der Radiopharmaka uneingeschränkt zu besitzen und wird diese auf Anforderung jederzeit gegenüber CIS bio nachweisen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist CIS bio berechtigt, die Lieferung der Vertragsprodukte bis zur Vorlage zu verweigern sowie bei endgültiger Nichtvorlage von bereits geschlossenen Einzelverträgen zurückzutreten unter Aufrechterhaltung der Zahlungspflicht seitens des Kunden für bereits bestellte Produkte.
9.3 Der Kunde versichert den fachgerechten Umgang mit den Vertragsprodukten, insbesondere Aufbereitung und Verabreichung, ausschließlich durch zum Umgang mit den Vertragsprodukten ausgebildetes Fachpersonal. Mit jeder Einzelbestellung bei CIS bio gibt der Kunde die Erklärung ab, dass die vorstehend gegebenen Zusicherungen aktuell vorliegen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand ist Berlin. Ist der Kunde nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt dies nur, wenn er keinen Gerichtsstand im Inland hat.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.